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Aktuelles

Aktuelle Informationen

22 Nov

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Steuerinformationen Dezember 2020

22. November 2020 | By |

Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.
  • Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des
    § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die außen vor bleiben.
  • Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können
    Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

27 Okt

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Sonderausgabe zum Jahresende 2020

27. Oktober 2020 | By |

Zum Jahresende 2020 haben wir die folgenden Sonderinformationen für Sie bereitgestellt:

Für alle Steuerpflichtigen

Steuerliche Aspekte für Immobilienbesitzer

Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich

Corona-Pandemie: Übersicht über Gesetzgebung, Verordnungen und Maßnahmen

Jahressteuergesetz 2020: Geplante Änderungen bei der Einkommensteuer

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021

Für Unternehmer

Interessante Hinweise zur Umsatzsteuer

Für GmbH-Gesellschafter

Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen

Für Arbeitnehmer

Werbungskostenabzug für das Homeoffice

Diese Themen finden Sie unter dem Punkt Mandantenbrief auf unsere Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

27 Okt

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Steuerinformation November 2020

27. Oktober 2020 | By |

Bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Kommen Eltern für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, ist der Unterhaltshöchstbetrag nicht zwingend zu kürzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat neue bzw. geänderte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind nun aufgegliedert in halbjährliche Beträge.
  • Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen. Erfreulich, dass hier die Rechtsprechung insoweit Abhilfe geschafft hat, als eine rückwirkende Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. In der Praxis wartete man seit Jahren auf eine Positionierung durch die Finanzverwaltung, die nun erfolgt ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

21 Sep

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Steuerinformation Oktober 2020

21. September 2020 | By |

Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Betrag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanzgericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
  • Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.
  • Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

30 Aug

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Steuerinformationen September 2020

30. August 2020 | By |

Da eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Regis­trierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4.8.2019 wurde eine Sonderabschreibung eingeführt. Knapp ein Jahr nach der Gesetzesverkündung hat das Bundesfinanzministerium nun (endlich) ein 30 Seiten starkes Anwendungsschreiben veröffentlicht.
  • Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind ausgenommen) erfolgte eine Reduzierung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Zu der Frage, wie ein Gesamtpreis (vereinfachungsgemäß) aufgeteilt werden kann, hat nun das Bundesfinanzministerium Stellung bezogen.
  • Ist bei einem Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eine private (Mit-)Nutzung wegen seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung praktisch ausgeschlossen, liegt ein betriebsstättenähnlicher Raum nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann vor, wenn die Patienten den Raum nur über den privaten Hausflur betreten können. Die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten in diesen Fällen nicht.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

28 Aug

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Steuerinformationen Juli 2019

28. August 2019 | By |

Bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union soll durch die sogenannten Quick Fixes der innergemeinschaftliche Warenhandel vereinfacht und weiter harmonisiert werden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 1.1.2020 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen für international agierende Unternehmen enthält.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt und somit anzuerkennen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Und auch elek­tronische Fahrtenbücher sind betroffen. So hat das Finanzgericht Niedersachsen aktuell entschieden, dass eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.

 

  • Gewährt ein Arbeitgeber kostenlose Sachbezüge, bleiben diese bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (brutto) steuer- und sozialabgabenfrei. Durch eine gesetzliche Neuregelung soll dieses beliebte Steuersparmodell jedoch ab 1.1.2020 erheblich eingeschränkt werden.

 

  • Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Ab 2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (zuvor galten nur 10 Stunden). Und das kann richtig teuer werden, denn Minijobber laufen so Gefahr, die 450 EUR-Grenze zu überschreiten.


Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater



17 Mai

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Steuerinformation Juni 2019

17. Mai 2019 | By |

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzverwaltung nun aber abgelehnt hat.
  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.
  • Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

17 Mai

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Steuerinformation Mai 2019

17. Mai 2019 | By |

Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendungen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weiteren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten gewerblichen Vermietung muss sich an dem örtlichen Markt orientieren. Ein Gutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen (EOP-Methode) ist somit ungeeignet.

• Die Auswirkungen der Investmentsteuerreform zeigen sich nun für Privatanleger in den Steuerbescheinigungen und in den Steuererklärungen für 2018. Beispielsweise wurden zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt.

• Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung liegen bereits vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

22 Mrz

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Steuerinformation April 2019

22. März 2019 | By |

Kann bei einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist diese „Gestaltung“ steuerlich regelmäßig nicht anzuerkennen. Die Begründung des Bundesfinanzhofs: Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber regelmäßig kein Fahrzeug überlassen, da dieser durch eine umfangreiche Privatnutzung des Pkw die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche und unkalkulierbare Höhen steigern könnte.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kinder und ihren Ehegatten kostenfrei mitversichern, wenn die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht überschritten wird. Wie wichtig es ist, diese Grenze einzuhalten, musste jüngst eine Ehefrau vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfahren.
  • Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erbringen die Gemeinschafter stattdessen als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.
  • Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu Mahlzeiten, können diese ggf. nur mit dem amtlichen Sachbezugswert als Arbeitslohn zu erfassen sein. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Spielregeln festgelegt sind.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater

22 Mrz

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Steuerinformation März 2019

22. März 2019 | By |

Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V), wird die Freude oft getrübt. Denn viele Finanzämter werten diese Zahlungen als Beitrags­rückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Finanzgericht Sachsen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit nachweist. Nach Meinung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz reicht dafür eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes aus. Ein ausführliches Gutachten ist nicht erforderlich.
  • Bei der Vermietung einer Wohnung sind (dauerhafte) Verluste grundsätzlich auch ohne Überschussprognose anzuerkennen. Da diese Typisierung aber nicht für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie gilt, ist die Abgrenzung oft von entscheidender Bedeutung, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen zeigt.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Ergebnisverteilung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelockert: Danach können auch unterjährig eintretende Gesellschafter an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden. Diese besondere Verteilung muss jedoch mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater