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25 Feb

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Steuerinformationen März 2018

25. Februar 2018 | By |

Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Auslöser ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich macht. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen selbst dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen untergebracht ist.
  • Nur weil ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, ist das Finanzamt nicht zu einer Gewinnerhöhung mittels Schätzung berechtigt. Dies hat das Finanzgericht Köln jüngst für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung entschieden.
  • Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, ist dies keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Der Bundesfinanzhof deutete aber gleichzeitig an, dass eine Schenkung des Gesellschafters vorliegen kann.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater