Steuerinformationen Dezember 2017
30. November 2017 | By gaedigk |
Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem auch privat genutzten Firmenwagen, reduzieren diese den geldwerten Vorteil unabhängig davon, ob es sich um einzelne Kfz-Kosten oder ein pauschales Nutzungsentgelt handelt. Erfreulich: Diese neue Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung ab sofort an.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Verkaufen Steuerpflichtige eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren mit Verlust, dann können sie den Verlust nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs steuerlich geltend machen.
• Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Die Folge ist eine höhere steuerliche Belastung. Das Finanzgericht Köln ist nun der Meinung, dass der gesetzliche Zinssatz von 6 % weit von der Realität entfernt und damit verfassungswidrig ist. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
• Die Übergangsregelung, wonach der Großbuchstabe M bei einer Mahlzeitengestellung des Arbeitgebers in der Lohnsteuerbescheinigung nicht zwingend ausgewiesen werden muss, wurde letztmalig verlängert – und zwar bis zum 31.12.2018.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gädigk
Steuerberater
Matthias Gädigk
Steuerberater