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30 Jun

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Steuerinformation Juli 2016

30. Juni 2016 | By |

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 17.6.2016 in „trockenen Tüchern“. Wichtige Neuregelungen werden vorgestellt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Vermieten Steuerpflichtige Ferienwohnungen, sind sie gut beraten, sich keine zeitweise Selbstnutzung vorzubehalten. Denn nur dann erkennt das Finanzamt dauerhafte Verluste ohne Überschussprognose an. Zwar hat das Finanzgericht Köln nun entschieden, dass eine zunächst mögliche Selbstnutzung später (steuerunschädlich) ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich gefestigt ist diese Sichtweise aber nicht.

• Viele Bausparer haben noch hochverzinsliche Bausparverträge. Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen nun vermehrt dazu über, diese Altverträge zu kündigen. Dass eine Kündigung aber nicht immer rechtens ist, zeigen zwei Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart.

• Bebaut ein Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, können sich steuerliche Vorteile im Hinblick auf die Abschreibungen ergeben. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den Fällen, in denen die Ehegatten das gemeinsame Grundstück später unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen, der den Betrieb fortführt.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Gädigk
Steuerberater

Matthias Gädigk
Steuerberater