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12 Jun

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Einkommensteuererklärung 2014: Abgabefrist endet am 1. Juni 2015

12. Juni 2015 | By |

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei vielen Menschen ist der 31. Mai ein Termin, welchen Sie gerne vergessen würden. An diesem Tag muss grundsätzlich die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies gilt zu mindestens für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind. Sofern ein Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
Ausnahmsweise muss für das Jahr 2014 die Abgabe der Einkommensteuererklärung erst zum 01.06.2015 erfolgen. Der 31. Mai 2015 ist in diesem Jahr ein Sonntag, so dass sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt.
Wir möchten Sie drauf aufmerksam machen, dass sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt häufig auch für diejenigen lohnt, welche nicht zu Abgabe verpflichtet sind. Dies ist häufig der Fall bei z.B. Kirchensteuerzahlungen oder wenn bei Ihnen im Haushalt Handwerkerleistungen durchgeführt wurden. Bis zum 31.12.2015 kann noch rückwirkend freiwillig die Einkommensteuererklärung 2011 beim Finanzamt eingereicht werden.

Für weitere Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen und wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gädigk
Steuerberater

Tobias Gädigk
Steuerberater