Steuerinformation Januar 2016
30. Dezember 2015 | By gaedigk |
Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es frohe Kunde: So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres begünstigt sein kann. Ferner hat das Bundesfinanzministerium seine restriktive Sichtweise aufgegeben, wonach die Rechnung eines Schornsteinfegers aufzuteilen ist. Die Konsequenz: Leistungen eines Schornsteinfegers sind wieder voll begünstigt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Ab 2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Dringender Handlungsbedarf besteht aber nicht. Liegt der Familienkasse die Steuer-ID nämlich nicht vor, wird sie die Eltern kontaktieren. Spätestens dann müssen die Eltern aber reagieren – sonst wird das Kindergeld gestrichen.
• Auch Pokergewinne können zu versteuern sein. Dies bedeutet aber nicht, dass per se jeder (Turnier-)Pokerspieler seine Gewinne versteuern muss. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an.
• Sollte eine betriebliche Abfindung ausnahmsweise nicht innerhalb eines Veranlagungszeitraums zufließen, ist dies für die ermäßigte Besteuerung unschädlich, wenn es sich nur um eine geringfügige Teilleistung handelt. Zu der Frage der Geringfügigkeit hat der Bundesfinanzhof nun Stellung bezogen.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gädigk Matthias Gädigk
Steuerberater Steuerberater