Steuerinformation November 2015
4. November 2015 | By gaedigk |
An der „steuerlichen Gesetzgebungsfront“ ist wieder Bewegung. Für Kapitalgesellschaften sollen Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen zukünftig steuerpflichtig sein. Positiv ist hingegen, dass die Elektromobilität z.B. durch großzügige Sonderabschreibungen besser gefördert werden soll.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Bereits im Sommer wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bund der Steuerzahler hat nun zusammengestellt, wann sich die jeweiligen Änderungen im Geldbeutel bemerkbar machen.
• Für Bauleistungen muss der Leistungsempfänger unter gewissen Voraussetzungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen. Neu ist, dass dies auch bei der Installation einer Fotovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude erforderlich ist.
• Werden gewisse Spielregeln eingehalten, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Jobtickets lohnsteuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen zum Zuflusszeitpunkt wohl nicht bundeseinheitlich abgestimmt sind.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gädigk Matthias Gädigk
Steuerberater Steuerberater