Steuerinformationen für September 2015
9. September 2015 | By gaedigk |
Schätzungen sind bei Betriebsprüfungen ein Dauerbrenner. Dabei wenden Prüfer oftmals den Zeitreihenvergleich an, der zu einem erheblichen Mehrergebnis führen kann. Diese Methode ist zwar zulässig, so der Bundesfinanzhof, allerdings nur mit Einschränkungen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das im Bundesgesetzblatt verkündete Bürokratieentlastungsgesetz soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Hinzuweisen ist insbesondere auf die erhöhten Schwellenwerte für die Umsatzerlöse und den Gewinn, wodurch mehr Unternehmen als bisher die Einnahmen-Überschussrechnung nutzen können.
- Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal „die rote Karte gezeigt“. Dieses Mal geht es um die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer, die zu einer Ungleichbehandlung führt. Der Gesetzgeber ist nun zu einer (rückwirkenden) Neuregelung verpflichtet.
- Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung: So können die in Kraft getretenen Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz wohl beurteilt werden.
- Kosten für die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers können Werbungskosten sein. Dies gilt zumindest dann, wenn man gewisse Spielregeln einhält.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie unter dem Punkt Mandantenbrief nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gädigk Matthias Gädigk
Steuerberater Steuerberater