Unabhängig. Verlässlich. Vorausschauend.

Die Kanzlei Gädigk & Partner mbB ist die richtige Kanzlei als Ansprechpartner für den Erfolg Ihres Unternehmens im Bereich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung.

Unabhängig. Verlässlich. Vorausschauend.

In steuerlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen mit unserem Rat und unserer Hilfe zur Verfügung. Wir stehen Ihnen u.a. bei folgenden Themen zur Seite:

Alle betrieblichen Steuererklärungen:
Unternehmen und Freiberufler sind verpflichtet betriebliche Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Hierzu zählen u.a. Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärung oder Feststellungserklärungen. Wir achten auf fristgerechte und steueroptimale Einreichung beim örtliche zuständigen Finanzamt.

Einkommenssteuererklärungen:
Für Privatpersonen übernehmen wir die fristgerechte Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusiver sämtlicher Anlagen wir Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Alle übrigen Steuererklärungen/Anmeldungen:
Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf Grundsteuererklärungen, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen oder Meldungen im sogenannten OSS-Verfahren.

Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast und spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider.
Unser Steuerberatungsteam gestaltet die Jahresabschlüsse nach Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal.
In einem nachfolgendem Bilanzgespräch werden die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam nachvollzogen und hieraus Konsequenzen und Richtlinien für die Zukunft erörtert.

Zwischenabschlüsse:
Sofern aufgrund eines Unternehmensverkauf oder anderen Gründen ein Zwischenabschluss für Ihre Unternehmung notwendig ist erstellen wir diesen nach den Grundsätzen für einen ordentlichen Jahresabschluss.

Einnahme-Überschuss Rechnungen:
Für kleiner Unternehmungen erstellen wir die sog. Einnahmenüberschussrechnung beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl der Anlage EÜR für die Einkommensteuererklärung. Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet

Auseinandersetzungsbilanzen:
Bei Personengesellschaften kann es notwendig sein eine sogenannte Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, die als Grundlage für die Auszahlung eines oder mehrerer Gesellschafter dienen soll.

Umwandlungsbilanzen:
Bei Umwandlungen übernehmen wir die Aufstellung der entsprechenden Bilanz, welche eine Aufstellung über die aktuelle Vermögenssituation der übertragenden Gesellschaft ist und zeigt damit auf, welches Vermögen die übertragende Gesellschaft besitzt und aus welchen Quellen dieses Vermögen stammt.

Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger:
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen des Vorjahres bei der das Unternehmensregister führenden Stelle bis zum Jahresende offenzulegen oder unter gewissen Voraussetzungen zu hinterlegen. Hierzu helfen wir unseren Mandanten und übernehmen die elektronische Meldungen.

Eröffnungsbilanzen:
Die Eröffnungsbilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zur Gründung eines Handelsgewerbes oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahrs. Im Rahmen der Gründung übernehmen wir die Aufstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt.

Vermögensstatus:
Aufstellung eines privaten Vermögensstatus zur Selbstinformation sowie der Information Dritter (Banken). Ziel der Selbstinformation ist es, Ihnen eine Übersicht zur Steuerung des Privatvermögens zu geben.

Erläuterungsberichte:
Wir ergänzen unsere Jahresabschlüsse um einen sogenannten Erläuterungsbericht, um die Aussagekraft des Jahresabschlusses für Banken und Dritte zu erweitern. Hierbei werden Bilanzansätze und Besonderheiten im Jahresabschlusses erläutert.

Finanzbuchhaltung:
Eine zuverlässige Finanzbuchhaltung mit Nebenbuchhaltung (Debitoren und Kreditoren) gibt ihnen durch zeitnahe Auswertungen einen detaillierten Überblick über die aktuelle Vermögenssituation.

Offene-Posten-Buchhaltung:
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Rahmen der Finanzbuchhaltung einen monatlichen Überblick über offene Eingangsrechnungen und Ausgansrechnungen.

Digitale Belegbuchungen:
Die Finanzbuchhaltungen kann mit unserem Softwarehaus von AGENDA auch digital erfolgen. Digitale oder gescannte Belege können von überall aus auch über Notebooks, Tablets und Smartphones hochgeladen und bereitgestellt werden.

Online Kassenbuchführung mit AGENDA:
Kassenbuch digital führen so einfach, dass es jeder kann.
Mit der Cloud-Lösung Kassenbuch Online gibt es von unserer Kanzlei die optimale Unterstützung. So lässt sich das Kassenbuch auch ohne Buchführungskenntnisse ganz einfach GoBD –Konform pflegen.
Alle Kassenbücher werden im Agenda-Rechenzentrum unseres Softwareanbieters gespeichert – so ist der Zugriff und die Datensicherheit jederzeit gewährt.

Betriebswirtschaftliche Auswertung:
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung ist führ Ihr Unternehmen ein auf den Unternehmensdaten der Finanzbuchhaltung aufbauendes Berichtswesen, das die Ertragslage eines Unternehmens und betriebswirtschaftliche Kennzahlen zum Inhalt hat.

Durchführung Umsatzsteuervoranmeldung:
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen von Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, u. a. um eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen oder bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet zu bekommen.

Zusammenfassende Meldungen:
Unter einer Zusammenfassenden Meldung versteht man einen Bericht an das Finanzamt, der alle innergemeinschaftlichen Umsätze eines Unternehmens meldet. Die Formular-Übermittlung erfolgt durch uns elektronisch im Rahmen der Finanzbuchhaltung.

Einarbeitung von Mitarbeitern:
Wir unterstützen und erläutern Ihren Mitarbeitern die Prozessabläufe sowohl bei einem internen Rechnungswesen als auch bei externem Rechnungswesen.

Buchhaltungsorganisationen:
Persönliche Hilfestellung bei der Einarbeitung und Optimierung der Finanz- und Buchhaltungsprozesse –bis hin zu Verwaltung und Rechnungslegung.

Anlagenbuchhaltung:
Wir übernehmen für Sie die Anlagenbuchhaltung. Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens erfasst, verwaltet und abgeschrieben.

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
Gewissenhaft und termingetreu übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeit. Für den Bereich des Baulohns haben wir eine externe Partnerschaft mit Fachexpertise.

Online – Zahlungen:
Auf Wunsch können wir Ihnen sämtliche Zahlungen digital bereitstellen, so dass die einzelnen Überweisungen nicht manuell eingetragen und an die Bank übermittelt werden müssen.

Krankenkassenmeldungen:
Im Rahmen der Erstellung der Lohnabrechnung übernehmen wir sämtliche notwendigen Krankenkassenmeldungen (Beitragsnachweise etc.).

Lohnsteueranmeldungen:
Als Unternehmen müssen Sie monatlich, pro Quartal oder jährlich eine Lohnsteueranmeldung machen und Lohnsteuer an das Finanzamt abführen sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen.

Gehaltsbescheinigungen:
Erstellung des Gehaltsnachweises für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er enthält alle Informationen, die Vermieter im Rahmen einer Mieterselbstauskunft wünschen oder Banken für die Vergabe eines Kredites benötigen.

Arbeitsbescheinigungen:
Bereitstellung der Arbeitsbescheinigung, mit dem der bisherige Arbeitgeber bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen bescheinigen muss, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.

Erstattungsanträge:
Übermittlung der Erstattungsanträge für Arbeitgeber nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG) im elektronischen Verfahren an die Krankenkassen.

Gehaltsvorausberechnungen:
Gehaltsberechnungen für die Neueinstellung von Personal werden durch uns auf Wunsch durchgeführt. Hierzu ermitteln wir ebenfalls die anfallenden Personalkosten für Unternehmen.

Existenzgründungsberatung:
Unsere Kanzlei bietet Ihnen als Steuerberater kompetente Steuerberatung für Existenzgründungsberatung aus einer Hand an.
Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee bis zur Eröffnung Ihres Geschäftes und helfen Ihnen auf Ihrem Weg!
Welche Rechtsform passt zu Ihnen am besten?
Was ist mit der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stadt und beim Finanzamt?
Was passiert mit der Umsatzsteuer?
Was muss ich neben den steuerlichen Themen noch berücksichtigen?

Erstellung von Businessplänen:
Der Businessplan, auch Geschäftsplan genannt, ist ein schriftliches Unternehmenskonzept. Er enthält alle Schritte, die der Gründer zur Umsetzung seiner Geschäftsidee plant.
Der Businessplan wird in der Regel von Banken zur Finanzierung der Geschäftsidee benötigt.

Erwerb von Unternehmen und Immobilien:
Bei der Übertragung oder dem Erwerb eines Unternehmens gilt es betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Um dies zu gewährleisten muss sowohl die Absicherung des bisherigen Eigentümers und der Erhalt der Unternehmung, als auch die faire Fortführung sichergestellt werden. Hierzu ist die Nachfolgesituation zu analysieren, während die Ziele des Übernehmers herausgearbeitet werden müssen.
Der Erwerb von Immobilien die zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden soll bedarf häufig einer steuerlichen Analyse zur Optimierung von Steuereffekten.

Finanzierungs- und Investitionsvorhaben:
Wir begleiten Sie bei Finanzierung und Investitionsvorhaben zwecks steuerliche Optimierung und Kommunikation mit den Finanzierungspartnern.

Ertrags-, Finanz- u. Liquiditätsplanung:
Kontrolle, Auswertung und Begleitung im Rahmen der Erstellung der Ertrags-, Finanz- u. Liquiditätsplanung für Banken oder Businesspläne.
Die Finanz- und Liquiditätsplanung setzt die in der Unternehmensplanung formulierten langfristigen Ziele in Zahlen um und prognostiziert Einnahmen, Ausgaben und Gewinn. Ebenso befasst sie sich mit der zukünftigen Vermögenslage und Liquidität. Zur Beobachtung und Steuerung der Liquidität bzw. der ständigen Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens ist eine Liquiditätsplanung von hohem Nutzen, da sie einen wichtigen Einblick in die zukünftigen Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) und Geldbestände gibt.

Betriebs- und Kostenkalkulation:
Bei Fragen zu diversen Themen rund um das Thema Betriebs- und Kostenkalkulation stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Hierunter fällt u.a das Thema der Stundensatzkalkulation. Die Stundensatzkalkulation bildet die Grundlage für die unternehmerische Planung der Einnahmen im Dienstleistungsbereich. Denn hier wird nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Erst die Stundensatzkalkulation zeigt, was eine Arbeitsstunde kostet und was sie einbringen muss, damit das Unternehmen bestehen kann

Bilanzanalyse:
Bei einer Bilanzanalyse wird der Jahresabschluss eines Unternehmens untersucht. Verschiedene Informationen werden hierfür ausgewertet und miteinander in Beziehung gesetzt. Dabei werden vor allem Kennzahlen eingesetzt. Wir erörtern mit Ihnen zusammen, ob Sie im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern vergleichbare Kennzahlen haben.

Wir beraten Sie auch zu Umwandlungsvorgänge, Umstrukturierungen, steuerliche Belastung im Hinblick auf laufende Besteuerung u.a. Themen.

Stundungsanträge:
Hilfestellung bei der Stundung von Steuer-und Abgabengelegenheiten.
Eine Stundung kann gemäß Paragraf 222 der Abgabenordnung nur dann gewährt werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet. Eine solche Härte liegt nur bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten vor. Dies muss vom Antragsteller nachgewiesen und von der Stadtverwaltung geprüft werden

Vorauszahlungsanträge:
Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Staatshaushalt sicherzustellen und dem Steuerpflichtigen eine eventuelle hohe Nachzahlung zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben
Wir begleiten Sie bei der Antragsstellung, wenn das Finanzamt zu hohe oder zu niedrige Vorauszahlungen festgesetzt hat für eine langfristige Liquiditätsplanung.

Steuerlicher Erfassungsbogen für Unternehmen:
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der Erfassungsbogen, den jeder Selbstständige/Gewerbetreibende bei Gründung ausfüllen muss, um sich beim Finanzamt zu registrieren zur Erteilung der Steuernummer und der Festlegung des Abgabezeitraums zur Umsatzsteuer.

Sonstige Anträge vor Finanzämtern:
Bei Bedarf beantragen wir Erlassanträge für festgesetzte Verspätungszuschläge oder beantragen eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen.

Bescheinigungen:
Beim Finanzamt können wir für Sie die folgenden Bescheinigungen beantragen: Bescheinigung in Steuersachen, Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG (USt 1 TG), Freistellungsbescheinigung nach 48b (1) EStG (Bauabzugsteuer).

Einspruchsverfahren vor Finanzämtern gegen Steuerbescheide:
Korrektur von fehlerhaften Steuerbescheiden im Rahmen des Einspruchsverfahren nach den §§ 347 ff. Abgabenordnung (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Ist der Empfänger von einem Steuerbescheid nicht mit diesem einverstanden, dann kann er gegen den Bescheid Einspruch einlegen (§ 347 AO).

Vertretung vor Finanzgerichten:
Bei fehlendem Konsens oder gar im Streitfall nehmen wir daher für Sie die Vertretung vor den Finanzbehörden und bei den Finanzgerichten wahr, wenn keine Einigung mit der Finanzbehörde in der Bewertung steuerlich relevanter Sachverhalte besteht.

Sie haben noch Fragen?

Sie benötigen Hilfe bei der anstehenden Steuererklärung oder dem Jahresabschluss?
Bei diesen und weiteren Anliegen unterstützen wir Sie gerne.

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